Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.08.2000

Geschäftszahl

96/15/0159

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

96/15/0160

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150159.X06