Verwaltungsgerichtshof
03.08.2000
96/15/0159
GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6
Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0160
ECLI:AT:VWGH:2000:1996150159.X06