Verwaltungsgerichtshof
24.02.2000
96/15/0149
Ein nach Rechtskraft des abgeschlossenen Verfahrens erstelltes Sachverständigengutachten stellt kein "neu hervorgekommenes" Beweismittel dar (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung, zweite Auflage, Paragraph 303, Rz 11).