Verwaltungsgerichtshof
19.11.1998
96/15/0148
Die tatsächliche Beteiligungsdauer und das Verhältnis zwischen Kapitaleinsatz und Kapitalrückfluß stellen Tatsachen dar, von denen die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Beteiligung abhängt (Hinweis E 16.1.1993, 93/14/0059, VwSlg 6835 F/1993).