Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1998

Geschäftszahl

96/15/0148

Rechtssatz

Die tatsächliche Beteiligungsdauer und das Verhältnis zwischen Kapitaleinsatz und Kapitalrückfluß stellen Tatsachen dar, von denen die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Beteiligung abhängt (Hinweis E 16.1.1993, 93/14/0059, VwSlg 6835 F/1993).