Verwaltungsgerichtshof
23.10.1997
96/15/0117
GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 2
Auch eine unverzinsliche Verrechnungsforderung der Kapitalges gegenüber dem Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.