Verwaltungsgerichtshof
23.10.1997
96/15/0117
GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 1
Die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter bewirkt eine verdeckte Gewinnausschüttung.