Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1996

Geschäftszahl

96/15/0094

Rechtssatz

Rechtsbeziehungen zwischen der juristischen Person und ihren Gesellschaftern werden unabhängig von deren Beteiligungsverhältnis grundsätzlich auch steuerlich anerkannt (Hinweis Doralt/Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechtes I/5, 247).