Verwaltungsgerichtshof
20.11.1996
96/15/0094
Rechtsbeziehungen zwischen der juristischen Person und ihren Gesellschaftern werden unabhängig von deren Beteiligungsverhältnis grundsätzlich auch steuerlich anerkannt (Hinweis Doralt/Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechtes I/5, 247).