Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1998

Geschäftszahl

96/15/0086

Rechtssatz

Die Höhe der Einkünfte aus der Überlassung der Mieterinvestitionen ist durch Gegenüberstellung des Verkehrswertes des Gebäudes mit und ohne Mieterinvestition zu ermitteln.