Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1998

Geschäftszahl

96/15/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/08/18 94/16/0176 1

Stammrechtssatz

Aus dem dem Abgabenrecht eigenen System von Grundlagenbescheiden und abgeleiteten Bescheiden (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 702) ist ersichtlich, daß eine Verpflichtung der Behörde, mit der Erlassung eines abgeleiteten Bescheides bis zur Erlassung bzw Abänderung des Grundlagenbescheides "zuzuwarten", nicht besteht.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

96/15/0084 E 22. April 1999