Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1998

Geschäftszahl

96/15/0067

Rechtssatz

Es liegt ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Besteuerungsergebnis vor, wenn der begünstigte Steuersatz versagt bleibt, weil der patentrechtliche Schutz nicht bestanden hat.