Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1998

Geschäftszahl

96/15/0067

Rechtssatz

Tatbestandsmäßige Voraussetzung für die begünstigte Besteuerung nach Paragraph 38, EStG 1972 ist der aufrechte Patentschutz im Gebiet, in dem die Verwertung erfolgt. Das Gesetz knüpft die Begünstigung ausschließlich an das Vorliegen des Patentschutzes. Gerade die exakte Regelung des Ortes des patentrechtlichen Schutzes in Paragraph 38, Absatz 3, EStG 1972 läßt erkennen, daß der Gesetzgeber die Begünstigung nur bei Vorliegen dieser Voraussetzung gewähren wollte.