Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1998

Geschäftszahl

96/15/0067

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/21 90/14/0065 4

Stammrechtssatz

Ein Nachsichtsverfahren ersetzt nicht ein Rechtsmittelverfahren gegen den Abgabenbescheid, sodaß für eine Bewilligung der Nachsicht die inhaltliche Richtigkeit des Abgabenbescheides grundsätzlich nicht von Bedeutung ist (Hinweis: E 8.3.1994, 91/14/0079).