Verwaltungsgerichtshof
20.11.1996
96/15/0015
Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Hinweis E 10.7.1996, 95/15/0181, 0182, 0183).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996