Verwaltungsgerichtshof
20.11.1996
96/15/0015
GRS wie VwGH E 1991/12/05 90/13/0056 1
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind nach herrschender Auffassung alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen (Vorteilsgewährungen) einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben
(Hinweis E 18.12.1990, 89/14/0133, 0134).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996