Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1996

Geschäftszahl

96/15/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/09/24 93/13/0091 4

Stammrechtssatz

Für das Hervorkommen neuer Tatsachen im Sinne des Paragraph 303, Absatz 4, BAO ist maßgebend, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Tz 10 zu Paragraph 303, BAO).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/15/0016

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

96/15/0013 E 29. Jänner 1998

96/15/0017 E 20. November 1996