Hat der Wareneinkauf nur teilweise Eingang in die Buchhaltung gefunden, so begründet dieser Umstand bereits die Schätzungsbefugnis nach § 184 Abs 3 BAO.Hat der Wareneinkauf nur teilweise Eingang in die Buchhaltung gefunden, so begründet dieser Umstand bereits die Schätzungsbefugnis nach Paragraph 184, Absatz 3, BAO.