Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1998

Geschäftszahl

96/15/0005

Rechtssatz

Hat der Wareneinkauf nur teilweise Eingang in die Buchhaltung gefunden, so begründet dieser Umstand bereits die Schätzungsbefugnis nach Paragraph 184, Absatz 3, BAO.