Verwaltungsgerichtshof
20.11.1996
96/15/0004
Ein Abgabepflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis: Hofstätter/Reichel, Paragraph 34, Absatz eins, EStG 1988 Tz 7).