Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.2001

Geschäftszahl

96/14/0154

Rechtssatz

Unter Repräsentationsaufwendungen oder -ausgaben sind alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern (Hinweis E 14. Dezember 2000, 95/15/0040).