Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2000

Geschäftszahl

96/14/0098

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/14/0043 E 16. April 1991 RS 2

(hier: Lehrer (Religionslehrer) statt Ausgleichsvermittler; EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Die Eignung einer Tageszeitung oder Wochenzeitung, fallweise beruflich bedeutsame Informationen zu bieten, ändert nichts daran, daß Zeitungen wie zB eine Lokalzeitung auch bei einem Ausgleichsvermittler Wirtschaftsgüter darstellen, die ihrer Natur nach dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen zugerechnet werden müssen

(Hinweis E 16.12.1986, 84/14/0110; E 28.4.1987, 86/14/0169).