Verwaltungsgerichtshof
26.04.2000
96/14/0098
GRS wie 90/14/0043 E 16. April 1991 RS 2
(hier: Lehrer (Religionslehrer) statt Ausgleichsvermittler; EStG 1988 anzuwenden)
Die Eignung einer Tageszeitung oder Wochenzeitung, fallweise beruflich bedeutsame Informationen zu bieten, ändert nichts daran, daß Zeitungen wie zB eine Lokalzeitung auch bei einem Ausgleichsvermittler Wirtschaftsgüter darstellen, die ihrer Natur nach dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen zugerechnet werden müssen
(Hinweis E 16.12.1986, 84/14/0110; E 28.4.1987, 86/14/0169).