Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.2002

Geschäftszahl

96/14/0074

Rechtssatz

Es verstößt gegen das System der Umsatzsteuer, den Vorsteuerabzug zur Gänze zu verweigern, in der Folge jedoch Umsatzsteuer vorzuschreiben.