Verwaltungsgerichtshof
08.08.1996
96/14/0015
Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage betreffend das KommStG 1993 erwähnen als Holdinggesellschaften solche Kapitalgesellschaften, deren Betriebsgegenstand das Halten von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften ist.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/13/0131 E 19. März 1997