Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.08.1996

Geschäftszahl

96/14/0015

Rechtssatz

Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage betreffend das KommStG 1993 erwähnen als Holdinggesellschaften solche Kapitalgesellschaften, deren Betriebsgegenstand das Halten von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften ist.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

96/13/0131 E 19. März 1997