Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2001

Geschäftszahl

96/13/0210

Rechtssatz

Die Schätzungsberechtigung ist nicht davon abhängig, ob dem Abgabepflichtigen ein Verschulden am Mangel der Bücher oder Aufzeichnungen vorzuwerfen ist (Hinweis E 30.9.1998, 97/13/0033).