Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1997

Geschäftszahl

96/13/0185

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/21 91/14/0165 3

Stammrechtssatz

Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus anderen Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar gewesen wären, zu beurteilen (Hinweis E 19.9.1990, 89/13/0245).