Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2000

Geschäftszahl

96/13/0175

Rechtssatz

Was der Kapitalgesellschaft im Wege einer Einlage, also societatis causa zugewendet wird, führt bei ihr nicht zur Ertragsbesteuerung, beim Gesellschafter aber zu Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Einlagenrückzahlungen sind das Gegenstück, der contrarius actus zu Einlageleistungen der Gesellschafter. Kapitalrückzahlungen sind bei der Gesellschaft nichtsteuerbare Vermögensabflüsse und bewirken beim Gesellschafter eine Minderung der auf die Beteiligung aktivierten Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten (Hinweis Pokorny, in FS-Bauer, 251; Hinweis Beiser, SWK 1996, A 339).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

98/15/0186 E 22. Mai 2002

97/13/0193 E 3. Mai 2000

96/13/0177 E 22. März 2000

96/13/0176 E 22. März 2000