Verwaltungsgerichtshof
22.03.2000
96/13/0175
Was der Kapitalgesellschaft im Wege einer Einlage, also societatis causa zugewendet wird, führt bei ihr nicht zur Ertragsbesteuerung, beim Gesellschafter aber zu Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Einlagenrückzahlungen sind das Gegenstück, der contrarius actus zu Einlageleistungen der Gesellschafter. Kapitalrückzahlungen sind bei der Gesellschaft nichtsteuerbare Vermögensabflüsse und bewirken beim Gesellschafter eine Minderung der auf die Beteiligung aktivierten Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten (Hinweis Pokorny, in FS-Bauer, 251; Hinweis Beiser, SWK 1996, A 339).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0186 E 22. Mai 2002
97/13/0193 E 3. Mai 2000
96/13/0177 E 22. März 2000
96/13/0176 E 22. März 2000