Verwaltungsgerichtshof
19.02.1997
96/13/0079
Zu den im Paragraph 54, Absatz eins, Wr LAO genannten Personen gehören auch die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten haben (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0159).