Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1997

Geschäftszahl

96/13/0079

Rechtssatz

Zu den im Paragraph 54, Absatz eins, Wr LAO genannten Personen gehören auch die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten haben (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0159).