Dem Steuerpflichtigen obliegt im Bereich der einen entsprechenden Antrag voraussetzenden außergewöhnlichen Belastung iSd § 34 EStG eine diesbezügliche Behauptungslast.Dem Steuerpflichtigen obliegt im Bereich der einen entsprechenden Antrag voraussetzenden außergewöhnlichen Belastung iSd Paragraph 34, EStG eine diesbezügliche Behauptungslast.