Verwaltungsgerichtshof
21.01.1998
96/12/0219
GRS wie VwGH E 1993/03/24 89/12/0111 5
(hier: Stmk LBG)
Für die (ausnahmsweise) Qualifizierung einer in organisatorisch untergeordneten Stellung ausgeübten Leitungsfunktion als besondere kommt es darauf an, daß die Führungstätigkeit bzw Verwaltungstätigkeit von außergewöhnlicher bzw hervorragender Bedeutung ist, wofür aber weder das Gewicht der Tätigkeit des Bf an sich (hier: Lagerhaltung von Gütern) noch die Vielfalt innerhalb der gestellten Aufgaben ausreicht, auch wenn dem leitenden Beamten eine große Anzahl von Mitarbeitern unterstellt ist (Hinweis E 28.1.1985, 84/12/0119).