Verwaltungsgerichtshof
21.01.1998
96/12/0219
GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0004 7
(hier: Stmk LBG)
Für die bei der Beurteilung als "besondere Leitungsfunktion" vorauszusetzende Bedeutung der Tätigkeit im Mechanismus der gesamten staatlichen Verwaltung kommt es nicht nur auf die dem Anspruchswerber unterstellten Beamten, sondern auch auf die Zahl der ihm übergeordneten Leitungsgewalten (Hinweis: E 1.2.1978, 1864/76) bzw auf eigene Approbationsbefugnis (Hinweis: E 15.1.1976, 897/75, VwSlg 8959 A/1976) an.