Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1998

Geschäftszahl

96/12/0219

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0004 7

(hier: Stmk LBG)

Stammrechtssatz

Für die bei der Beurteilung als "besondere Leitungsfunktion" vorauszusetzende Bedeutung der Tätigkeit im Mechanismus der gesamten staatlichen Verwaltung kommt es nicht nur auf die dem Anspruchswerber unterstellten Beamten, sondern auch auf die Zahl der ihm übergeordneten Leitungsgewalten (Hinweis: E 1.2.1978, 1864/76) bzw auf eigene Approbationsbefugnis (Hinweis: E 15.1.1976, 897/75, VwSlg 8959 A/1976) an.