Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1998

Geschäftszahl

96/12/0219

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/17 96/12/0289 2

(hier: Stmk LBG)

Stammrechtssatz

Die Zahl der den Beamten zugewiesenen Bediensteten ist ein Kriterium für die Bemessung der Leiterzulage, weil höhere Verantwortung Ausfluß einer Leitungsaufgabe ist, weshalb erhebliche Unterschiede in der Zahl der jeweils unterstellten Bediensteten zu berücksichtigen sind (Hinweis E 14.2.1979, 2668/77).