Verwaltungsgerichtshof
21.01.1998
96/12/0219
GRS wie VwGH E 1997/09/17 96/12/0289 2
(hier: Stmk LBG)
Die Zahl der den Beamten zugewiesenen Bediensteten ist ein Kriterium für die Bemessung der Leiterzulage, weil höhere Verantwortung Ausfluß einer Leitungsaufgabe ist, weshalb erhebliche Unterschiede in der Zahl der jeweils unterstellten Bediensteten zu berücksichtigen sind (Hinweis E 14.2.1979, 2668/77).