Verwaltungsgerichtshof
21.01.1998
96/12/0219
GRS wie VwGH E 1990/02/01 89/12/0133 5
(hier: Stmk LBG)
Einer bestimmten VGr sind Dienste zuzuordnen, wenn sie ihrer Art nach Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzen, die im allgemeinen nur von Beamten erwartet werden können, die die Anstellungserfordernisse dieser bestimmten VGr erfüllen.