Verwaltungsgerichtshof
14.05.1998
96/12/0100
GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/12/0102 3
Es ist rechtlich völlig unerheblich, bis zu welcher Dienstklasse ein Beamter allenfalls auf dem Posten, mit dem seine Tätigkeit verbunden ist, aufsteigen kann (Hinweis E 25.5.1976, 1088/75).