Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1999

Geschäftszahl

96/12/0064

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0273 3

(hier: nicht auf Verwendungsgruppe C bezogen, sondern allgemein formuliert)

Stammrechtssatz

Für die Zuordnung von Diensten eines in die Verwendungsgruppe C eingestuften Beamten, ist nicht das Merkmal der "selbständigen Problemlösung" entscheidend, sondern, wie das einzelne Problem geartet und welches Wissen zu seiner Bewältigung benötigt wird (Hinweis E 21.11.1979, 1008/78) (hier: Leitung des Schulreferates einer BH).