Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1997

Geschäftszahl

96/11/0276

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1

Stammrechtssatz

Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbescheid" abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren.