Verwaltungsgerichtshof
21.01.1997
96/11/0276
GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1
Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbescheid" abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren.