Verwaltungsgerichtshof
28.04.1997
96/10/0187
Die Tatbestandsvoraussetzung des Paragraph 172, Absatz 6, ForstG 1975, daß es sich bei der betreffenden Fläche um Wald gehandelt hat, wird (auch) durch eine Windschutzanlage iSd Paragraph 2, Absatz 3, ForstG 1975 erfüllt.