Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1997

Geschäftszahl

96/10/0187

Rechtssatz

Die Tatbestandsvoraussetzung des Paragraph 172, Absatz 6, ForstG 1975, daß es sich bei der betreffenden Fläche um Wald gehandelt hat, wird (auch) durch eine Windschutzanlage iSd Paragraph 2, Absatz 3, ForstG 1975 erfüllt.