Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1998

Geschäftszahl

96/09/0363

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/12/0197 2

Stammrechtssatz

Das Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung rechtfertigt an sich noch nicht die Abwesenheit des Beamten vom Dienst.