Verwaltungsgerichtshof
12.06.1997
96/09/0005
Allein aus dem sich auf Grund von Zeugenaussagen ergebenden Widerspruch hinsichtlich des Endzeitpunktes einer behaupteten Ortsabwesenheit kann nicht auf die Unglaubwürdigkeit der Behauptung der Ortsabwesenheit AN SICH geschlossen werden.