Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1997

Geschäftszahl

96/09/0005

Rechtssatz

Allein aus dem sich auf Grund von Zeugenaussagen ergebenden Widerspruch hinsichtlich des Endzeitpunktes einer behaupteten Ortsabwesenheit kann nicht auf die Unglaubwürdigkeit der Behauptung der Ortsabwesenheit AN SICH geschlossen werden.