Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1998

Geschäftszahl

96/08/0352

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0285 E 12. Dezember 1989 RS 4

(hier: Notstandshilfe)

Stammrechtssatz

Die Angaben, die der Antragsteller im Antrag um Zuerkennung von Arbeitslosengeld macht, müssen die Behörde in die Lage versetzen zu beurteilen, ob die Leistung zusteht.