Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1999

Geschäftszahl

96/08/0350

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/17 93/08/0092 7

Stammrechtssatz

Aus der Ersatzpflicht für eine beschädigte Schleifmaschine kann weder der Schluß auf das Fehlen persönlicher Abhängigkeit noch auf die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorgangsweise des Dienstgebers gezogen werden. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer.