Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.2001

Geschäftszahl

96/08/0301

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0057 E 8. Oktober 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Das vertraglich Vereinbarte hat zunächst die Vermutung der Richtigkeit (im Sinne einer Übereinstimmung mit der Lebenswirklichkeit) für sich

(Hinweis E 2.7.1991, 89/08/0310).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

96/08/0302