Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.05.2001

Geschäftszahl

96/08/0200

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0226 E 25. Jänner 1994 VwSlg 13987 A/1994 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Ausschluß des für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG konstitutiven Merkmals der persönlichen Abhängigkeit eines Beschäftigten genügt es schon, wenn ihm nur eine der genannten Berechtigungen zukommt:

1) Sanktionslose Ablehnung einzelner Arbeitsleistungen im Rahmen einer Gesamtverpflichtung,

  1. Ziffer 2
    generelle Vertretungsbefugnis,
  2. Ziffer 3
    Zuziehung einer Hilfskraft ohne weitere Verständigung des Vertragspartners.