Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1996

Geschäftszahl

96/08/0099

Rechtssatz

Zu den im Paragraph 67, Absatz 10, ASVG genannten "zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen" gehören auch die Liquidatoren einer GmbH. Ihre Rechte und Pflichten entsprechen jenen der Geschäftsführer, soweit das GmbHG nicht ausdrücklich anderes vorsieht (Hinweis E 5.8.1993, 93/14/0074).