Verwaltungsgerichtshof
16.05.2001
96/08/0072
Für die rechtliche Beurteilung des mängelfrei festgestellten Sachverhaltes bleibt neben der vertraglichen Gestaltung der Beschäftigung entscheidend, wie diese konkret ausgeübt wurde, also ob bei der tatsächlichen (und nicht bloß vereinbarten) Beschäftigung die genannten Kriterien persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit überwogen haben (Hinweis E 11. Dezember 1990, 88/08/0269).