Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.05.2001

Geschäftszahl

96/08/0072

Rechtssatz

Für die rechtliche Beurteilung des mängelfrei festgestellten Sachverhaltes bleibt neben der vertraglichen Gestaltung der Beschäftigung entscheidend, wie diese konkret ausgeübt wurde, also ob bei der tatsächlichen (und nicht bloß vereinbarten) Beschäftigung die genannten Kriterien persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit überwogen haben (Hinweis E 11. Dezember 1990, 88/08/0269).