Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.1996

Geschäftszahl

96/08/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 11

VwSlg 13383 A/1991

Stammrechtssatz

Ist die Feststellung der Beitragsfreiheit hinsichtlich eines bestimmten Betrages nicht möglich, so liegt (im Zweifel) jedenfalls beitragspflichtiges Entgelt iSd Paragraph 49, Absatz eins, ASVG vor.