Verwaltungsgerichtshof
11.03.1997
96/07/0199
GRS wie VwGH E 1992/06/29 91/10/0202 2
Hat eine dritte Person Rechte an einem durch die Exekution betroffenen Gegenstand, steht ihr die Möglichkeit zu, eine Klage nach Paragraph 37, EO einzubringen, wenn sie keine Parteistellung im Titelverfahren hatte.