Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1997

Geschäftszahl

96/07/0199

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/29 91/10/0202 2

Stammrechtssatz

Hat eine dritte Person Rechte an einem durch die Exekution betroffenen Gegenstand, steht ihr die Möglichkeit zu, eine Klage nach Paragraph 37, EO einzubringen, wenn sie keine Parteistellung im Titelverfahren hatte.