Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1999

Geschäftszahl

96/07/0156

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/10/24 93/07/0136 5

Stammrechtssatz

Die Entscheidung über ein Bringungsrecht im Wege der Erlassung von Teilbescheiden über bestimmte Wegabschnitte findet in der Bestimmung des Paragraph 59, Absatz eins, AVG keine Deckung (Hinweis E 26.4.1995, 94/07/0096).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/07/0157