Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1996

Geschäftszahl

96/07/0151

Rechtssatz

Maßnahmen iSd Paragraph 31, Absatz 3, WRG sind im öffentlichen Interesse an der Reinhaltung der Gewässer erforderlich, weshalb finanzielle Belastungen, die aus der Realisierung der Maßnahmen resultieren können, keine entscheidende Rolle spielen (Hinweis E 27.9.1994, 92/07/0096).