Verwaltungsgerichtshof
10.07.1997
96/07/0136
Die Frage der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung berührt keine "civil rights". Einen in "civil rights" wurzelnden Anspruch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gibt es nicht. Dieser Anspruch basiert vielmehr auf genuin - auch unter dem Aspekt der MRK - öffentlich-rechtlichen Vorschriften.