Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1997

Geschäftszahl

96/07/0136

Rechtssatz

Berührt eine wasserrechtlich bewilligungspflichtige Anlage fremde Rechte, dann hat die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung - sofern nicht eine Zwangsrechtsbegründung in Betracht kommt - eine Einigung des Bewilligungswerbers mit dem Inhaber der durch das Vorhaben berührten fremden Rechte zur Voraussetzung (Hinweis E 12.2.1991, 90/07/0090, VwSlg 13377 A/1991).