Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.1998

Geschäftszahl

96/07/0096

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/08/0021 E 31. Jänner 1995 RS 1

Stammrechtssatz

Ein verfrühter - vor Ablauf der sechsmonatigen Entscheidungsfrist des Paragraph 73, Absatz eins, AVG - eingebrachter Devolutionsantrag bewirkt keinen Zuständigkeitsübergang. Da er unzulässig ist, ist er auch zurückzuweisen, wenn inzwischen die sechsmonatige Frist verstrichen ist.