Verwaltungsgerichtshof
12.12.1996
96/07/0090
GRS wie VwGH E 1992/06/29 91/10/0202 2
(hier: Grundeigentümer als Dritter von Ersatzvornahme zur Vollstreckung eines wasserrechtlichen Auftrags zur Durchführung letztmaliger Vorkehrungen gem Paragraph 29, Absatz eins, WRG betroffen)
Hat eine dritte Person Rechte an einem durch die Exekution betroffenen Gegenstand, steht ihr die Möglichkeit zu, eine Klage nach Paragraph 37, EO einzubringen, wenn sie keine Parteistellung im Titelverfahren hatte.