Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1996

Geschäftszahl

96/07/0090

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/29 91/10/0202 2

(hier: Grundeigentümer als Dritter von Ersatzvornahme zur Vollstreckung eines wasserrechtlichen Auftrags zur Durchführung letztmaliger Vorkehrungen gem Paragraph 29, Absatz eins, WRG betroffen)

Stammrechtssatz

Hat eine dritte Person Rechte an einem durch die Exekution betroffenen Gegenstand, steht ihr die Möglichkeit zu, eine Klage nach Paragraph 37, EO einzubringen, wenn sie keine Parteistellung im Titelverfahren hatte.