Verwaltungsgerichtshof
17.01.1997
96/07/0073
Dem Eigentümer und Bewirtschafter einer im Wasserbuch eingetragenen Teichanlage steht kein Recht darauf zu, daß Wasser, welches aus dem Einzugsbereich des Teiches entnommen wird, nach seiner gebrauchsbedingten Umwandlung in Abwasser wieder in dieses Einzugsgebiet zurückgeleitet werden muß. Eine Anordnung dieses Inhalts findet sich im WRG nicht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0088